Objekt-ID: | 3766 |
Objektart: | Haus |
Lage: | 01773 Altenberg |
Baujahr: | 1962 |
Wohnfläche ca.: | 146,00 m² |
Nutzfläche ca.: | 30,00 m² |
Grundstücksfläche ca.: | 1.952,00 m² |
Zimmer: | 5 |
Kaufpreis: | 226.000,00 € |
Zustand: | Gepflegt |
Befeuerungsart: | Öl |
Heizungsart: | Zentralheizung |
Zur Zwangsversteigerung kommt ein gepflegtes Einfamilienhaus in Oberbärenburg bei Altenberg. Das 1962 errichtete Gebäude befindet sich in bevorzugter Wohnlage und besitzt ein ausgesprochen großzügiges Grundstück. Der bauliche Zustand ist durch die laufend durchgeführten Sanierungen offensichtlich sehr gut. Das Gebäude besitzt einen Wintergarten und ein ausgebautes Dachgeschoß. Weiterhin befindet sich auf dem Grundstück ein Doppelcarport. Derzeit wird das Haus durch die Eigentümer selbst genutzt. Die Wohnfläche des Hauses wird mit 146 m²angegeben, das Grundstück ist 1.952 m groß.
Oberbärenburg ist ein staatlich anerkannter Erholungsort in Sachsen. Das Grundstück befindet sich in ruhiger und durchgrünter Wohnlage und ist sehr gut erschlossen. Im direkten und weiteren Umfeld befinden sich Wohn- und Ferienhäuser, Pensionen und Hotels. Die nachhaltige Eignung des Hauses als Einfamilienhaus oder als Ferienhaus scheint gegeben.
Wir verweisen auf das Verkehrswertgutachten, welches wir Ihnen gern zur Verfügung stellen. Das Dach und die Giebel sind mit Naturschiefer gedeckt bzw. verkleidet.
Baujahr: 1962
Heizungsart: Zentralheizung
Befeuerung/Energieträger: Öl
Das Objekt kann nur im Wege der Zwangsversteigerung erworben werden. Wir handeln im direkten Auftrag des betreibenden Gläubigers. Alle Angaben, Abmessungen, Darstellungen und Preisangaben sind nach bestem Wissen und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber bzw. Dritten übermittelt wurden. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Irrtum und die Einstellung des Verfahrens bleiben vorbehalten. Mit Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren erhält der Ersteher einen Räumungstitel für den durch den Eigentümer genutzten Bereich. Wir werden uns hier für eine gütliche Einigung einsetzen. Darüber hinaus verweisen wir auf das vorliegende Verkehrswertgutachten.
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