Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter Ausschluss etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des anderes Vertragspartners - sofern im Einzelfall vertraglich nichts anderes vereinbart - Bestandteil jedes Maklervertrages.
I. Angebote. Unsere Angebote beruhen auf den uns vom Grundstückseigentümer oder Verkäufer bzw. Vermieter oder durch sonstige Auskunftspersonen erteilten Informationen. Die Exposés dienen ausschließlich einem ersten Überblick. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebote als auch der Exposés wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt insbesondere auch für Angaben zu den Eigenschaften des Objektes. Alle Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Änderungen oder anderweitiger Verkauf oder Vermietung, sowie Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Abbildungen und Zeichnungen können nur ähnlich und/oder nicht maßstabsgerecht sein. Ein Anspruch aus einem Angebot oder einer Reservierung besteht nicht. Allein der Vertragsinhalt ist ausschlaggebend.
II. Weitergabeverbot. Unsere Angebote, Mitteilungen, Objektnachweise und sonstige mit dem Vertragsobjekt in Zusammenhang stehende Unterlagen sind nur für den anderen Vertragspartner (Auftraggeber) persönlich bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt, es sei denn, es wurde zuvor unsere schriftliche Zustimmung eingeholt. Der Auftraggeber schuldet das vereinbarte Honorar auch, wenn er einen Dritten zum Hauptvertragspartner bestimmt oder der Auftraggeber im sonstigen Auftrag oder Interesse eines Dritten handelt und dieser einen Hauptvertrag abschließt. Für den Schaden, der aus der unbefugten Weitergabe von Angeboten, Mitteilungen, Objektnachweisen und sonstigen mit dem Vertragsobjekt in Zusammenhang stehende Unterlagen entsteht, haftet der Auftraggeber in Höhe des entgangenen Gewinns. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unseres Maklerauftrages andere Makler hinzuziehen und diesen die notwendigen Informationen zu übermitteln.
III. Informationspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich mitzuteilen, wenn ihm eine von anderer Seite die von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages angeboten wird oder bei Mitteilung bereits bekannt ist. Dies hat unter Offenlegung des Anbietenden bzw. der Informationsquelle schriftlich zu erfolgen. Im Falle des schuldhaften Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist der Auftraggeber zum Ersatz des uns infolge dieser Pflichtverletzung entstandenen Schadens verpflichtet. Wir haben einen Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsschluss. Der Auftraggeber teilt den Termin hierfür rechtzeitig mit. Sollten wir nicht anwesend sein können, so hat uns der Auftraggeber unverzüglich über den für die Berechnung des Honoraranspruchs wesentlichen Vertragsinhalt zu informieren und uns auf Verlangen eine vollständige Abschrift des Hauptvertrages und aller Nebenabreden zu übermitteln.
IV. Entstehen des Honoaranspruches, Fälligkeit. Unser Honoraranspruch entsteht für den Nachweis eines Interessenten oder eines Objektes oder für unsere Vermittlung eines Hauptvertrages (z.B. ein Kaufvertrag oder Mietvertrag). Es genügt, wenn unsere Tätigkeit für den Vertragsschluss mitursächlich ist. Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn das zustande gekommene Geschäft von den ursprünglichen Bedingungen abweicht, sofern das ursprünglich beabsichtigte Geschäft noch wirtschaftlich mit dem zustande gekommenen Geschäft vergleichbar ist. Dies gilt auch, wenn eine andere Vertragsart als ursprünglich vorgesehen, abgeschlossen wurde. Der Honoraranspruch erlischt nicht, wenn im Hauptvertrag eine auflösende Bedingung vereinbart wurde und diese eintritt oder der Hauptvertrag durch ein Rücktrittsrecht einer Partei erlischt, soweit die Rücktrittsgründe nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen. Unser Honoraranspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig und ist, soweit nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Aufrechnungen gegenüber unserer Honorarforderung sind nur zulässig, soweit die zur Aufrechnung gestellten Forderungen anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
V. Laufzeit des Maklervertrages, Doppeltätigkeit. Der Maklervertrag wird, soweit nicht anders vereinbart, unbefristet geschlossen und kann vorbehaltlich abweichender Vereinbarung jederzeit beiderseits durch Kündigung beendet werden. Der Honoraranspruch bleibt bestehen, wenn aufgrund der bis zur Beendigung des Maklervertrages erbrachten Leistungen ein Hauptvertrag abgeschlossen wird. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
VI. Objektanbieter. Der Objektanbieter ist verpflichtet, uns vollständig und richtig über alle für einen Käufer bzw. Mieter wesentlichen Eigenschaften des Objekts sowie über die beabsichtigten Vertragsbedingungen zu informieren. Wir sind berechtigt, sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Informationen im Rahmen Maklerauftrages (auch in unseren Broschüren/Flyern/Internetauftritten/sozialen Netzwerken/Immobilienportalen etc. unter unserem CI), Interessenten zur Verfügung zu stellen und das Objekt damit zu bewerben. Wir sind berechtigt, das vermittelte Objekt nach Abschluss des Hauptvertrages in unsere Referenzenliste aufzunehmen und zu veröffentlichen.
VII. Haftung. Die Haftung ist auf Schäden aus Vorsatz, sowie auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, beschränkt.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Bautzen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Alle unsere vertraglichen Vereinbarungen gelten auch für und gegen etwaige Rechtsnachfolger einer Partei.
IX. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Vertragspartnern durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Bautzen, April 2018
1. Verbraucherinformation gemäß Fernabsatzgesetz
Diese Informationen dienen der Erfüllung von Informationspflichten aufgrund § 312 c BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB), wenn die Beteiligung von Reppe-Immobilien, Geschäftsführer Frank Reppe, Weigangstraße 1, 02625 Bautzen, ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E - Mails sowie Rundfunk, Tele- oder Mediendienste.
2. Widerrufsbelehrung (Fernabsatz) für Verbraucher
2.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an:
REPPE IMMOBILIEN GMBH
Geschäftsführer Frank Reppe
Weigangstraße 1
02625 Bautzen
Tel.: +49 (0) 3591/532626
Fax: +49 (0) 3591/532546
E-Mail: info@reppe-immobilien.de
2.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
2.3 Vorzeitiges Ende des Widerrufrechtes
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben und der Vertrag durch uns vollständig erfüllt worden ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Haben Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt, dass wir mit unserer Dienstleistung beginnen, schulden Sie im Falle des Widerrufs vor vollständiger Erfüllung Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Teilleistungen.
Ende der Widerrufsbelehrung